Was wird alles bezuschusst?
1) Aus- und Weiterbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen und Jugendgruppenleiter/innen (Jugendgruppenleiterlehrgänge/Seminare)
Mindestdauer 1 Tag
Mindestens 5 Stunden/Tag
• Informationsvermittlung im sozialpädagogischen und rechtlichen
• Bereich Möglichkeit zur Selbsterfahrung
• Erkennen der eigenen Wirkung auf andere
Dafür gibt's 2,50 € pro Tag und Teilnehmer/In
2) Maßnahmen und Veranstaltungen der außerschulischen Jugendbildung/Projekte
• Qualifizierte außerschulische Jugendarbeit, die zur politischen Mündigkeit, Selbständigkeit und Verantwortungsbereitschaft führen soll
• Antragsfrist ist der 01. März des laufenden Jahres (falls die Fördersumme nicht ausgeschöpft wurde können weitere Anträge bis zum 01. Oktober des laufenden Jahres weitere Anträge gestellt
werden)
• Beschluss fasst die Vollversammlung im Frühjahr
> Die maximale Summe kann im Frühjahr des laufenden Jahres in der Geschäftsstelle abgerufen werden.
3) Kinder- und Jugendfreizeiten/Zeltlager
• Kinder und Betreuer mit Wohnsitz in Aalen und Teilorten
• Pro angefangene 8 Teilnehmer wird 1 Betreuer bezuschusst
> Dafür gibt's 2,00 € pro Tag und Teilnehmer/In
4) Sachaufwendungen
• pädagogische Hilfsmittel
• Zuschussanträge nur im 2. Halbjahr
• Anschaffungen, die direkt nachweisbar in Zusammenhang mit pädagogischer Arbeit stehen.
• gemeinsame Anschaffung über den SJR
• Begründung der Notwendigkeit der Einzelanschaffung
• Kostenvoranschlag
> Dafür gibt's bis zu 50% der nach Abzug aller anderer Fördermöglichkeiten verbleibenden Gesamtkosten